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Führerschein für BE oder B96 schon ab 349€ 

Willkommen zur Eröffnung unserer Fahrschule in Lübeck!
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Seit dem 01.11.2024 begrüßen wir dich in unserer modernen Fahrschule in der Schlutuper Str. 8–10, 23560 Lübeck. Dank unserer zentralen Lage erreichst du uns schnell und bequem.

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Wir bieten dir alle Fahrschulklassen an:
PKW (B, BE, B96, B197),
Motorrad (A, A1, A2, B196),
LKW (C, CE, C1, C1E) sowie die beschleunigte Grundqualifikation

Bus (D, DE) sowie die beschleunigte Grundqualifikation

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Bei uns erhältst du praxisorientierten und individuell abgestimmten Unterricht – sowohl in Theorie als auch in der Praxis. Unser Ziel ist es, dir eine angenehme Lernatmosphäre zu bieten und dich sicher, kompetent und zügig zu deinem Führerschein zu begleiten.

Komm gerne vorbei und lerne unser Team kennen – wir freuen uns darauf, dich bei uns willkommen zu heißen!

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Führerscheinklasse B

Mit der Klasse B darfst du PKWs und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren, sowie Anhänger bis 750 kg ziehen. Fahrzeuge dürfen bis zu 9 Sitzplätze (inklusive Fahrer) haben.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff

  • Praxis Sonderfahrten: 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten, 3 Nachtfahrten

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Führerscheinklasse B197 - Automatik und Schaltgetriebe kombiniert

Mit der Klasse B197 kannst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und trotzdem Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren. Dafür sind mindestens 10 Fahrstunden im Schaltwagen und eine 15 Minütige Prüfung durch deinen Fahrlehrer nötig.

Vorteile:

  • Flexible Ausbildung: Prüfung auf Automatik, Fahren auf Schaltwagen erlaubt

  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren)

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Schlüsselzahl 78 – Automatikbeschränkung

Erlaubt das Fahren von PKWs nur mit Automatikgetriebe. Gilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde.

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Führerscheinklasse BE

Fahrzeuge der Klasse B sowie Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Mindestalter: 17* / 18 Jahre

Theorie: Eine verpflichtende theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich.

Praxis Sonderfahrten: 3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrten, 1 Nachtfahrt

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Führerscheinklasse B96

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 stellt keine eigenständige Kategorie dar, sondern erweitert die Klasse B: Fahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht (zG). Das Gesamtgewicht der Kombination ist auf maximal 4.250 kg begrenzt.

 

Mindestalter: 17* / 18 Jahre

Theorie: 150 Minuten (2,5 Stunden)

Praxis: Praktische Übungen dauern 210 Minuten (3,5 Stunden), während das Fahren im realen Verkehr 60 Minuten (1 Stunde) umfasst.

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Führerscheinklasse A – Der große Motorradführerschein

Erlaubt das Fahren von Motorrädern ohne Leistungsbeschränkung (ab 24 Jahren oder nach 2 Jahren A2).
Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit 2 Jahren A2).

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Führerscheinklasse A1 – Leichtkrafträder

Für Motorräder bis 125 ccm und maximal 11 kW (15 PS).
Mindestalter: 16 Jahre.

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Führerscheinklasse A2 – Leistungsbeschränkte Motorräder

Für Motorräder bis 35 kW (48 PS).
Mindestalter: 18 Jahre.

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Führerscheinklasse B196 – 125er fahren mit dem B-Führerschein

Erlaubt das Fahren von 125ccm Motorrädern mit der Klasse B, ohne zusätzliche Prüfung.
Voraussetzung: Mindestalter 25 Jahre, mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B.

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Führerscheinklasse C1 – LKW bis 7,5 Tonnen

Erlaubt das Fahren von LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen. Anhänger dürfen bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre

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Führerscheinklasse C1E – LKW bis 7,5 Tonnen mit Anhänger

Erlaubt das Fahren von Fahrzeugen der Klasse C1 mit Anhängern über 750 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 Tonnen nicht überschreiten.

Mindestalter: 18 Jahre

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Führerscheinklasse C – LKW 

Erlaubt das Fahren von LKWs über 3,5 Tonnen, Anhänger nur bis 750kg.
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen).

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Führerscheinklasse CE – LKW mit Anhänger

Erlaubt das Fahren von LKWs mit Anhängern über 750 kg (z. B. Sattelzüge).
Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen).

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Führerscheinklasse D – Bus

Erlaubt das Fahren von Bussen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (zusätzlich zum Fahrer). Anhänger bis 750 kg sind erlaubt.

Mindestalter: 24 Jahre
(23, 21 oder 20 Jahre unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. beschleunigte Grundqualifikation)

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Führerscheinklasse DE – Bus mit Anhänger

Erlaubt das Fahren von Bussen der Klasse D mit Anhängern über 750 kg.

Mindestalter: 24 Jahre
(unter bestimmten Voraussetzungen früher möglich)

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