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BKF-Module

Was ist das Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz (BkrFQG)?

Seit dem 14.08.2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Neuregelungen für Berufsanfänger und Weiterbildungen der Berufskraftfahrer zu verbessern.

Für wen gilt das Gesetz?

Alle KraftfahrerInnen, die ab den 10.09.2008 im Straßenpersonenverkehr tätig werden und ihre Fahrerlaubnis D1, D1E, D oder DE erwerben wollen, müssen demnach eine Grundqualifikation zusätzlich zur Fahrerlaubnis nachweisen. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr und Werksverkehr sowie  für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE gilt ab dem 10.09.2009 gleiches.

Künftig muss alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilgenommen werden. Diese Teilnahme bedarf der Eintragung im Führerschein.

Umfang der Weiterbildung?

Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Zeitstunden à 60 Minuten Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren; die Form besteht aus 5 Zeiteinheiten (Tagen) zu je 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten.

Nachweispflicht

Wir stellen Ihnen nach Abschluss des Seminars eine Teilnahme-Bestätigung aus. Eine mündliche oder schriftliche Prüfung ist nicht notwendig.

Im Rahmen der Führerscheinverlängerung legen Sie die Teilnahmebestätigungen vor und erhalten den notwendigen Eintrag in den Führerschein (Kennziffer 95)

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