
BKF-Module
Was ist das Berufskraftfahrer Qualifikations Gesetz (BkrFQG)?
Seit dem 14.08.2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr durch Neuregelungen für Berufsanfänger und Weiterbildungen der Berufskraftfahrer zu verbessern.
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Für wen gilt das Gesetz?
Alle KraftfahrerInnen, die ab den 10.09.2008 im Straßenpersonenverkehr tätig werden und ihre Fahrerlaubnis D1, D1E, D oder DE erwerben wollen, müssen demnach eine Grundqualifikation zusätzlich zur Fahrerlaubnis nachweisen. Für den gewerblichen Güterkraftverkehr und Werksverkehr sowie für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE gilt ab dem 10.09.2009 gleiches.
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Künftig muss alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit teilgenommen werden. Diese Teilnahme bedarf der Eintragung im Führerschein.
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Umfang der Weiterbildung?
Der Umfang der Weiterbildungen beläuft sich auf mindestens 35 Zeitstunden à 60 Minuten Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren; die Form besteht aus 5 Zeiteinheiten (Tagen) zu je 7 Unterrichtsstunden à 60 Minuten.
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Nachweispflicht
Wir stellen Ihnen nach Abschluss des Seminars eine Teilnahme-Bestätigung aus. Eine mündliche oder schriftliche Prüfung ist nicht notwendig.
Im Rahmen der Führerscheinverlängerung legen Sie die Teilnahmebestätigungen vor und erhalten den notwendigen Eintrag in den Führerschein (Kennziffer 95)


